stimme dem zu, aber nicht uneingeschränkt.
Was gegenüber Dritten durchaus eine zulässige Privatsphärengrenze
darstellt, kann gegenüber Zweiten eine unzulässige
Privatsphäreneinschränkung sein.
Warum spreche ich von Dritten und Zweiten ? Mit ersten meine ich
einen Selbst, mit zweiten die Personen mit denen man eine Beziehung
führt, und mit dritten diejenigen die außerhalb solcher Beziehungen
stehen.
Gegenüber Dritten ist relativ klar, dass es eine Privatsphäre geben
muss. Dies wird auch in richtiger Form kritisiert.
Nur wie legt sich fest, ob zwischen der Form Zweiter oder Dritter zu
unterscheiden ist ?
Bei klassischen Beziehungskonstellationen kann man sich dies noch
sehr einfach selbst zusammenreimen, der Partner ist zweite Form,
sonst jemand (jetzt mal die Generationenfragen mit Eltern oder
Kindern außen vor gelassen) ist dritte Form.
Klar ist hier, dass dritte Form keinerlei Anspruch auf Auskünfte über
das Sexualleben hat. Zweite hat das aber schon. Hier ist aber bereits
auszudifferenzieren. Es besteht kein unumschränkter Anspruch,
Geheimnisse sind durchaus notwendiges Beielement, auch gegenüber dem
Partner muss man sein Selbst nicht aufgeben. Umgekehrt sind aber alle
Fragen die die gemeinsame Beziehung betreffen ausreichend zu klären,
so dass dem Partner nicht durch Unaufgeklärtheit Nachteile entstehen.
Beispiel: Mann heiratet Frau, setzt Kinder in die Welt, und merkt
danach das er schwul sein könnte. Er bringt das mit seiner eher
allgemeinen Lustlosigkeit beim Verkehr mit seiner Frau überein, und
erklärt sich damit für schwul (er schließt an dieser Stelle Bi aus).
Genau in diesen Augenblick (im Prinzip auch in der Feststellung Bi,
aber das ist eine fortgeschrittene Komplikation der
Verhältnisfindung) wird er gegenüber seiner Frau
aufklärungspflichtig, da er damit gegebenenfalls ihre Ausübung von
Sexualität einschränkt.
Und da setzt der Konflikt ein, der im Artikel nicht aufgelöst wird.
Die klassische Regelbildung, wann ist jemand Zweiter, wann ist jemand
Dritter, wird immer wieder durchbrochen und verliert so für sich
seine Gültigkeit in die Differenzierung.
Was für einen Asexuellen noch relativ einfach zu klären ist (er/sie
wünscht keine Beziehung, hat somit jeden anderen Menschen zum
Dritten), ist für den Rest der Menschheit ein
Differenzierungsproblem.
Leider lernen die Meisten im Moment erst Hetero und Homo zu
unterscheiden. Das es auch noch A und sonstwas gibt, erreicht im
Moment nur die wenigsten.
Aber letztlich geht es nur um die Frage, kann ich Zweiter zu einen
Menschen sein, oder bin ich Dritter. Wie stellt man das aber nun fest
? Durch Kommunikation und die Fragestellung.
Die althergebrachten Konventionen des "Frage obsolet seins" gelten
aber nun mal nicht mehr. Dürfen wir dann aber auch noch den Anspruch,
dass eine "Frage obsolet sein" könnte, vertreten ? Oder müssen wir
nicht eine neue Regelung finden.
Stellt sich natürlich die Frage, warum das Modell unserer Vorväter
(oder -mütter), welche die "Frage obsolet sein" ließ, nicht mehr
funktional ist.
Was gegenüber Dritten durchaus eine zulässige Privatsphärengrenze
darstellt, kann gegenüber Zweiten eine unzulässige
Privatsphäreneinschränkung sein.
Warum spreche ich von Dritten und Zweiten ? Mit ersten meine ich
einen Selbst, mit zweiten die Personen mit denen man eine Beziehung
führt, und mit dritten diejenigen die außerhalb solcher Beziehungen
stehen.
Gegenüber Dritten ist relativ klar, dass es eine Privatsphäre geben
muss. Dies wird auch in richtiger Form kritisiert.
Nur wie legt sich fest, ob zwischen der Form Zweiter oder Dritter zu
unterscheiden ist ?
Bei klassischen Beziehungskonstellationen kann man sich dies noch
sehr einfach selbst zusammenreimen, der Partner ist zweite Form,
sonst jemand (jetzt mal die Generationenfragen mit Eltern oder
Kindern außen vor gelassen) ist dritte Form.
Klar ist hier, dass dritte Form keinerlei Anspruch auf Auskünfte über
das Sexualleben hat. Zweite hat das aber schon. Hier ist aber bereits
auszudifferenzieren. Es besteht kein unumschränkter Anspruch,
Geheimnisse sind durchaus notwendiges Beielement, auch gegenüber dem
Partner muss man sein Selbst nicht aufgeben. Umgekehrt sind aber alle
Fragen die die gemeinsame Beziehung betreffen ausreichend zu klären,
so dass dem Partner nicht durch Unaufgeklärtheit Nachteile entstehen.
Beispiel: Mann heiratet Frau, setzt Kinder in die Welt, und merkt
danach das er schwul sein könnte. Er bringt das mit seiner eher
allgemeinen Lustlosigkeit beim Verkehr mit seiner Frau überein, und
erklärt sich damit für schwul (er schließt an dieser Stelle Bi aus).
Genau in diesen Augenblick (im Prinzip auch in der Feststellung Bi,
aber das ist eine fortgeschrittene Komplikation der
Verhältnisfindung) wird er gegenüber seiner Frau
aufklärungspflichtig, da er damit gegebenenfalls ihre Ausübung von
Sexualität einschränkt.
Und da setzt der Konflikt ein, der im Artikel nicht aufgelöst wird.
Die klassische Regelbildung, wann ist jemand Zweiter, wann ist jemand
Dritter, wird immer wieder durchbrochen und verliert so für sich
seine Gültigkeit in die Differenzierung.
Was für einen Asexuellen noch relativ einfach zu klären ist (er/sie
wünscht keine Beziehung, hat somit jeden anderen Menschen zum
Dritten), ist für den Rest der Menschheit ein
Differenzierungsproblem.
Leider lernen die Meisten im Moment erst Hetero und Homo zu
unterscheiden. Das es auch noch A und sonstwas gibt, erreicht im
Moment nur die wenigsten.
Aber letztlich geht es nur um die Frage, kann ich Zweiter zu einen
Menschen sein, oder bin ich Dritter. Wie stellt man das aber nun fest
? Durch Kommunikation und die Fragestellung.
Die althergebrachten Konventionen des "Frage obsolet seins" gelten
aber nun mal nicht mehr. Dürfen wir dann aber auch noch den Anspruch,
dass eine "Frage obsolet sein" könnte, vertreten ? Oder müssen wir
nicht eine neue Regelung finden.
Stellt sich natürlich die Frage, warum das Modell unserer Vorväter
(oder -mütter), welche die "Frage obsolet sein" ließ, nicht mehr
funktional ist.