"Nach Charles Dunlap, Direktor des Center on Law, Ethics and National
Security der Duke University, sind Cyberangriffe auch dann nach dem
Kriegsrecht erlaubt, "wenn Menschen dabei getötet oder verletzt
werden, sofern der vorhersehbare Kollateralschaden nicht im
Verhältnis zum erwarteten militärischen Gewinn exzessiv ist"."
Hoffentlich haut diesen Verrückten bald jemand richtig kräftig aufs
Maul ... die sind so abgedreht, daß sie von selbst nicht mehr normal
werden können.
Security der Duke University, sind Cyberangriffe auch dann nach dem
Kriegsrecht erlaubt, "wenn Menschen dabei getötet oder verletzt
werden, sofern der vorhersehbare Kollateralschaden nicht im
Verhältnis zum erwarteten militärischen Gewinn exzessiv ist"."
Hoffentlich haut diesen Verrückten bald jemand richtig kräftig aufs
Maul ... die sind so abgedreht, daß sie von selbst nicht mehr normal
werden können.