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  • Nereis

mehr als 1000 Beiträge seit 24.09.2002

Böse Gedanken...

Offenbar wird es immer leichter, unliebsamen Menschen maximalen
Schaden zuzufügen. Bei 250.000$ Strafe pro Musikstück bräuchete ich
meinem Chef, wenn er mich nicht befördert, nur Kazaa installieren und
gleich noch 1000 mp3s mit Wagnerstücken auf die Platte kopieren. Bei
seinem Computerwissen müßte ich nicht befürchten, daß er jemals
dahinter kommt, was das für ein komisches Symbol unten rechts am
Monitor ist. Und da ist er bestimmt nicht der einzige. Trotzdem würde
man 250 Millionen $ von ihm verlangen - oder hat jemand ne Ahnung,
wie nachgewiesen werden soll, daß jemand wissentlich an einer
Tauschbörse teilgenommen hat? Zu behaupten man hätte keine Ahnung,
könnte schließlich eine reine Schutzbehauptung sein. Muß man in
Zukunft seine Kiste immer in einen Stahlschrank sperren bevor man den
Raum verlässt? Oder beim Computerkauf auf die Bibel schwören, daß man
von der Existenz von Tauschbörsen weiß und daher belangt werden kann,
wenn man erwischt wird?
N.
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