Das ist ein gefundenes Fressen für ein paar Juristen, die sich ein
paar Sporen verdienen wollen.
Das könnte etwa so gehen, dass man die Ausnutzung der
Parteienfinanzierung nicht als Gewinnerzielungsabsicht sondern als
Rechtsmissbrauch definiert.
paar Sporen verdienen wollen.
Das könnte etwa so gehen, dass man die Ausnutzung der
Parteienfinanzierung nicht als Gewinnerzielungsabsicht sondern als
Rechtsmissbrauch definiert.