Im deutschen Steuerrecht ist defakto das Kindergeld für Besserverdinende sowieso nur ein Freibetrag bei der Einkommenssteuer!
Mit zusätzlichen Wohnflächenbedarf je Kind ( und Wohnkosten zusätzlich ) hat ein Paar mit 60 000€ ebensoviel Steuern zu zahlen wir ein kinderloses Paar mit 50 000€ Jahreseinkommen!
Für 10 000€ mehr muss auch zusätzlich extern gearbeitet werden und zusätzlich ist Betreuungsarbeit für das Kind zu leisten.