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  • TMan

2 Beiträge seit 04.03.2019

"Mit dem Gericht abgesprochen, blieb er diesem fern."

Das ist das Zitat im Artikel.
Bei n-tv (lieber kein Link, selber googlen) steht dazu:

Das zuständige Amtsgericht bestätigte zwar, dass die Betreffenden vor dem Verhandlungstermin mitgeteilt hätten, nicht erscheinen zu können. Der Richter habe sie aber dennoch nicht von ihrer Verpflichtung entbunden. Während auf die Aussage der Zeugin verzichtet werden könne, erhalte der Angeklagte nun einen Strafbefehl.

Der Duden (online Fassung) sagt zu "absprechen":

sich im Gespräch über eine Frage einigen und einen gemeinsamen Beschluss fassen

Schön wäre in 1-2 Tagen ein Update z.B. im Forenheck ob da jetzt die Stellungnahme der "Letzten Generation" oder der Artikel bei n-tv inhaltlich falsch war.
Da leider weder tp noch n-tv links auf ein PDF mit einer Stellungname des Gerichts setzten kann ich mir das nicht selber raussuchen.

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