victa schrieb am 03.02.2023 12:50:
Alles nach Plan schrieb am 03.02.2023 12:05:
So einfach ist das.
D.h. dann also z.B. auch der Staat darf keine Gewalt ausüben, weil er anderen die Ausübung von Gewalt verbietet?
Genau so ist es. In einem Rechtsstaat braucht selbst der Staat bzw. die ausführenden Organe Rechtfertigungsgründe um selbst Gewalt anwenden zu dürfen. In einem Rechtsstaat muss ein Polizeibeamter, der ohne einen angemessenen Grund (z.B. Selbstverteidigung, Abwehr einer konkreten und dem Einsatz der Gewalt angemessenen Gefahr) auf Demonstranten einschlägt, mit einer Anklage und Verurteilung rechnen.
Man kann viele Beispiele finden, wo das im realen Leben nicht richtig funktioniert hat. Es ändert aber nichts daran, dass auch der Staat den Einsatz von Gewalt rechtfertigen muss und dass auch Staatsbedienstete mit einer Verurteilung zu rechnen haben, wenn das Gericht feststellt, dass der Einsatz von Gewalt im konkreten Fall nicht berechtigt war.