Das Völkerrecht ist da ziemlich eindeutig:
"1. Unbeschadet der Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts über Verrat und Heimtücke ist es unter allen Umständen verboten, Sprengfallen und andere Vorrichtungen einzusetzen, die auf irgendeine Weise befestigt sind an oder verbunden sind mit
a) international anerkannten Schutz verleihenden Kennzeichen, Abzeichen oder Signalen,
b) Kranken, Verwundeten oder Toten,
c) Beerdigungsstätten, Krematorien oder Gräbern,
d) Sanitätseinrichtungen, medizinischem Gerät, medizinischen Versorgungsgütern oder Sanitätstransporten,
e) Kinderspielzeug oder anderen beweglichen Gegenständen oder Erzeugnissen, die eigens für die Ernährung, Gesundheit, Hygiene, Bekleidung oder Erziehung von Kindern bestimmt sind,
f) Nahrungsmitteln oder Getränken,
g) Küchengeräten oder -zubehör ausser in militärischen Einrichtungen, militärischen Niederlassungen oder militärischen Versorgungsdepots,
h) Gegenständen eindeutig religiöser Art,
i) geschichtlichen Denkmälern, Kunstwerken oder Kultstätten, die zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören, oder
j) Tieren oder Tierkadavern.
2. Es ist verboten, Sprengfallen und andere Vorrichtungen in Form von scheinbar harmlosen beweglichen Gegenständen einzusetzen, die eigens dafür bestimmt und gebaut sind, Sprengstoff zu enthalten."
Eventuell lässt Paragraph 2 etwas Interpretationsspielraum. Sind diese Pager, die ja auch normal funktioniert haben, nur dafür gebaut worden Sprengstoff zu enthalten? Da können sich Juristen wieder den Kopf zerbrechen. Und wenn man dann 2 Juristen fragt dann bekommt man 5 Meinungen.
MfG
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.09.2024 15:30).