Frage an zwei Experten, einmal eindeutiges Ja, einmal vielleicht (""Nach meiner Einschätzung lässt das anwendbare humanitäre Völkerrecht auch einen gewissen, wenn auch beschränkten, Spielraum für den Einsatz von "booby-traps", also von Sprengfallen, zu." Deshalb sei nicht so klar, ob die Verwendung in diesem Fall rechtswidrig war. ")
Bin gespannt, wann in der EU Ermittlungen dazu aufgenommen werden, die "Spielzeuge" kamen ja aus einem Mitgliedsland.
https://www.gmx.net/magazine/politik/nahostkonflikt/pager-angriffe-libanon-kriegsverbrechen-40147120