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Re: Begriffsbestimmung im Sinne des Protokolls II zum VN-Waffenübereinkommen

szul schrieb am 19.09.2024 12:14:

Wenn man einen Pager einfach nur bei sich trägt, oder so wie wohl oftmals geschehen bei einer eingehenden Nachricht darauf blickt, ist also nicht "eine scheinbar ungefährliche Handlung"?

Diese Handlung ist nicht der Auslöser der Explosion.

Das "wenn" ist kein kausales "wenn", sondern ein zeitliches "wenn".
Siehe die englische Definition:

4. "Booby-trap" means any device or material which is designed, constructed or adapted to kill or injure, and which functions unexpectedly when a person disturbs or approaches an apparently harmless object or performs an apparently safe act.

https://www.un.org/en/genocideprevention/documents/atrocity-crimes/Doc.40_CCW%20P-II%20as%20amended.pdf

Ein "wenn", das an spezifische Bedingungen geknüpft ist, ist doch offensichtlich ein kausales "wenn".

"disturbs or approaches" / "performs an apparently safe act."

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