Ansicht umschalten
Avatar von Rkahr
  • Rkahr

mehr als 1000 Beiträge seit 25.04.2023

Re: Bei einem Einmarsch in den Libanon

Völkerrechtswiedrig bedeutet immer, zwischen staaten.

Also ist rein rechtlich gesehen die Terrorwelle genausowenig völkerrechtswiedrig wie die Entführrungen. TERROR ist an und für sich ist erstmal nicht völkerrechtswiedrig.

Die zweite Frage ist jetzt, was genau wird von Israel beschossen?

Die grenzen von 1969? Die werden ja von der Weltgemeinschaft garantiert. Da wird man sich jetzt zu recht aufregen.

Nur mit den Siedlungen ist das jetzt so eine Sache, da haben wir zum Beispiel das Gutachten https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/igh-gutachten-israel-siedlungspolitik-rechtswidrig https://www.juedische-allgemeine.de/politik/auswaertiges-amt-israels-siedlungsbau-ist-voelkerrechtswidrig/ https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_100452424/israels-siedlungsbau-verstoesst-gegen-voelkerrecht-gericht-entscheidet.html https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/un-gericht-israel-siedlungspolitik-100.html

Damit ist also klar, dass die Grenzen von 1969 "Israel" sind, und alles andere von Israel besetztes Gebiet. Technisch gesehen war das also eine Besatzungsmacht, die dort militärisch ausgebildete Leute (Wehrpflicht gilt als militärische Ausbildung) dort hinterlassen hat, die von den Besitzern des Gebietes jetzt etwas ruppig aufgefordert werden zu gehen. Kann man jetzt nett und freundlich machen, muss man aber nicht, wie wir ja in der Ukraine sehen. Da sagt auch niemand, "sie ermorden russische Zivilbevölkerung, die auf dem Land friedlich lebt"... Wenn man auf illegal besetztem Gebiet lebt, hat man damit klarzukommen, dass es Leute gibt, die das als nicht in Ordnung sehen, und dann darf man nicht heulen.

Dann, unter welchen Umständen wäre es jetzt völkerrechtsverletzend?

Laut Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta ist die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates grundsätzlich verboten.

Also Androhung + Anwendung, ebenso politische Unabhängigkeit. Nix mit "wir dürfen überall alles bekämpfen, was wir wollen, und ihr könnt uns gar nix"

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen militärische Gewaltanwendung erlaubt sein kann:

Selbstverteidigung: Wenn ein Staat angegriffen wird, hat er das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta.
Mandat des UN-Sicherheitsrats: Der UN-Sicherheitsrat kann militärische Maßnahmen autorisieren, um den internationalen Frieden und die Sicherheit zu wahren.

Was heißt das jetzt praktisch?

Praktisch heißt das, im Falle dass zu viel vom Völkerrecht geschwafelt wird, das Angriffe erlaubt, und die Sachen der UN Charta eben umgangen werden, ist es ganz und gäbe, dann erst mal die Füße schleifen zu lassen.

"Wie, die Libanon fängt an, israselisch besetztes Gebiet zu erobern? WIR sollen da jetzt helfen? Hrm, das muss jetzt geprüft werden, haben wir denn ein Mandat hierfür erteilt? Oder ist das nach UN anerkanntes Gebiet des Staates Israel? Das muss jetzt geprüft werden... Sind denn schon alle Truppen Israels komplett aus dem Staatsgebiet des Libanon abgezogen? Nee? Na du lieber, das dauert jetzt etwas, bis wir da entschieden haben... "

Was auch geht ist dass man halt den UN Mitgliedsstaaten sagt, sie haben ja alle die Charta unterzeichnet, wenn sie den Bibi sehen, setzen sie den doch mal in nen Flieger nach Den Haag, oder sie waren die längste Zeit in der UN.

Was damit auch praktisch denkbar ist, Ist dass man den INTERNATIONALEN Frieden Teil prüft. Dem purem Wortlaut nach ist der INTERNATIONALE Teil dazu da, dass wenn ein EINZELNER STAAT wie damals Deutschland eben anfängt, an mehr als zwei Fronten auszuteilen, dass man da eben eingreifen kann.

Das Problem liegt aber im Anwendungsbereich vom Recht. VÖLKERRECHT händelt den Umgang von STAATEN.

Sollte sich israel also zurücklehnen, und sagen, "ja mei, das hört sich wie die LEHI an, eine offen terroristische und menschenverachtende Gruppe, da können sie doch nicht Israel als ganzes dafür verantwortlich machen, wir leiden auch unter den Gestörten, die machen immer so rechtsnationales Zeuch und rennen dann weg", wäre es sogar möglich, dass der Akt des Terrors legitim ist. Deswegen sage ich ja, Terrorakte sind wenn sie von Gruppierungen begangen werden nicht notwendig gegen das Völkerrecht.

Gleiches Recht für alle.

Sobald es aber die ISRAELISCHE ARMEE ist, die da gegen den Libanon vorrückt, wäre es völkerrechtlich bedenklich, und könnte hypothetisch dazu führen, dass wenn Lebanon glaubhaft versichern kann, dass sie nur den Bibi und seine grausigen Spießgesellen wollen, und sie wollen ihn absetzen, kann es dazu führen, dass das Mandat der UN an Libanon ausgestellt wird, um Israel einmal einen Bibi kürzer zu machen.

Man kann sich nicht nur dann an die Regeln halten, wenn es bequem ist, und dann wenn es unbequem wird verlangen dass man von den Regeln befreit wird.

Wir wissen aber beide, dass mit der Drohung der Amerikaner in Den Haague einzufallen das einzige was passieren wird ein netter Brief an Israel ist. Ohne Repressalien.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten