paulj schrieb am 18.09.2024 09:39:
Bei der Verwendung von Pager als körpernahe Sprengminen handelt es sich um ein Kriegsverbrechen, und zwar nicht nur, weil Zivilisten betroffen sind, sondern weil eine solche Verwendung als Kriegsgerät bzw. als Sprengfalle verboten ist nach UNO Konventionen, welche auch Israel ratifiziert hat. Israel hat gegen die UN-“Convention of Certain Conventional Weapons“ verstossen bzw. den Anhang II „prohibits the use of booby-traps and other devices in the form of apparently harmless portable objects, such as children’s toys, specifically designed to contain explosive material“. https://disarmament.unoda.org/ccw-amended-protocol-ii/
Es ist ein Skandal, dass die westlichen Regierungen bei der israelischen Regierung nicht protestieren.
Das dürfte hier nicht greifen.
Formal weil die Pager eben nicht "specifically designed to contain explosive material" sind, man hat hier nicht Sprengfallen als harmlose Objekte getarnt sondern Sprengstoff in funktionierende Kommunikationsgeräte eingebaut. Und nur in begrenzter Menge weil das Gerät eben nicht dafür konzipiert war.
Wichtiger aber: die UN-Konvention beschäftigt sich mit Minen und ähnlichen. Hätten die Israelis die manipulierten Pager per Flugzeug über dem Libanon verstreut hätte man (IMHO) einen Anklagegrund. Weil aber die Hisbollah die Geräte gezielt einkauft und und an ihre Leute verteilt hat fällt das weg.