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  • paulj

95 Beiträge seit 01.11.2006

Re: Korrektur

pewoo schrieb am 18.09.2024 16:11:

paulj schrieb am 18.09.2024 09:39:

„prohibits the use of booby-traps and other devices in the form of apparently harmless portable objects, such as children’s toys, specifically designed to contain explosive material“.

Nein, damit is was anderes gemeint, hier geht es nicht um Booby-Traps oder Spielzeug das wahrlos toetet.

Hier ging es um eine gezielte Operation gegen die Hisbollah.
Die Pager waren personengebunden, also waren auch die Zielpersonen bekannt.

Als sie mit Sprengstoff versehen worden sind, waren sie bestimmt noch nicht einer Person zugeordnet, sondern als Lieferung für eine Hisbollah Stelle deklariert.

Angenommen, der Auslöser der Explosionen hatte eine Pager-Personenliste, dann müsste er sich dafür verantworten, dass z.B. der iranische Botschafter ein Auge verloren haben soll und eines schwer verletzt, weil er vermutlich, ausgelöst durch ein Piepen, auf den Display geschaut hat. Es handelt sich um eine kriminelle, schwere Körperverletzung bzw. ein Terrorakt. So kamen noch viele andere Zivilisten zu Schaden, was nicht unbedingt dafür spricht, dass der Auslöser eine Personenliste hatte, sondern vermutlich Geräteid´s.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.09.2024 17:43).

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