DasWoelfchen schrieb am 18.09.2024 10:52:
Selbst wenn ein Staat die Todesstrafe vorsieht, so wäre eine Vollstreckung an einem Terroristen außerhalb von direkten Kampfhandlungen mit Sicherheitskräften nur mit einem gerichtlichen Urteil zulässig.
Ist die Tötung oder das Verletzen eines Terroristen denn dann überhaupt ein Kriegsverbrechen oder schlicht Mord bzw. Körperverletzung?