ratwol22 schrieb am 19.09.2024 06:57:
Folgenden Thread
https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Pager-Explosionen-Die-toedliche-Manipulation-der-Kommunikation-der-Hisbollah/Israelisches-Kriegsverbrechen/posting-44436143/show/
möchte ich aufgreifen:In dt. Massenmedien werden die Pager-Explosionen leider nur selten mit Bezugnahme auf das Völkerrecht diskutiert. Artikel in den Online-Ausgaben von "derWesten" und "Süddeutscher Zeitzung" sind hier leider die einzigen von mir gefundenen Ausnahmen.
Vertreter der UN und der EU-Kommission stellen klar, daß es sich hier um einen Verstoß gegen das Humanitäre Völkerrecht handelt.
Der deutsche Jurist Stefan Talmon, Professor an der Universität Bonn, der derzeit in Oxford forscht, bezieht sich im SZ-Artikel ebenfalls auf das Humanitäre Völkerrecht. Zitat: "Und was ist, wenn der Mann nun seinen Pager auch im Krankenbett bei sich behält, um erreichbar zu bleiben? „Das wäre eine Situation, wo jemand nach humanitärem Völkerrecht absolut geschützt ist“, betont der Völkerrechtler – und weist darauf hin, dass der Mossad hier unmöglich sauber unterscheiden konnte zwischen rechtlich legitimen und illegitimen Zielen."Die Wahrscheinlichkeit, daß die Pager-Explosionen ein Kriegsverbrechen darstellen, ist sehr hoch.
Der Krieg allgemein, und insbesondere auch dieser Konflikt, hat lauter dreckige Grauzonen und Parteilichkeiten.
Hundert Prozent sauber und sicher zu unterscheiden ist in einer Kriegssituation deshalb auch nicht gefordert.
Raketen welche wegen Defekts von der Flugbahn abkommen, und ein Krankenhaus treffen, sind zum Beispiel auch kein Kriegsverbrechen.
Dann besteht das Problem der dualen Funktion. Der verwundete Diplomat und die vier betroffenen Sanitätskräfte könnten gleichzeitig Hisbollah Kombatanten sein, weshalb sie die Pager hatten. Dann würde, wie bei einem als millitärische Einrichtung mißbrauchten Krankenhaus, dies den besonders geschützten Status übertrumpfen, und sie wären ein legitimes Ziel.
Und es müsste nachgewiesen werden das Israel tatsächlich absichtlich zivile Ziele mit treffen wollte, und das im Übermaß, um deswegen als Kriegsverbrechen verurteilt werden zu können. Ein gewisses Maß an Kollateralschäden ist im Krieg legal.
Auch die, zum Beispiel in einem Meinungsartikel des Guardians vorgeworfenen, völkerrechtlich geächteten Booby Traps sind strittig. Booby Traps werden grundsätzlich vom Opfer selbst ausgelöst, und bei den miterfassten "sonstige mit Sprengstoff versehene zivile Gegenstände" wäre zu betrachten ob Pager für den vorgesehenen, alkeinigen Einsatz durch die Hisbollah zivile Gegenstände oder millitärische Ausrüstung sind.
Man kann das Kriegsverbrechen somit durchaus auch verneinen.
Und interessanter Weise beschweren sich die Leute, welche jetzt bereits bei minimalen zivilen Schäden "Bruch des Völkerrechts" schreien und harte Sanktionen fordern, bei weitem nicht so über die ungezielten Raketen der Hisbollah auf Israel, welche das Völkerrecht viel eindeutiger und eklatanter brechen. Da die Hisbollah Mitglied der Regierung des Libanon ist, müsste der dann erst recht komplett boykottiert und sanktioniert werden.