DrM schrieb am 19.09.2024 11:38:
szul schrieb am 19.09.2024 11:33:
ollid schrieb am 19.09.2024 08:25:
Wobei es gar keine "booby trap" war. Diese wird definitionsgemäß durch das Handeln des Opfers selbst ausgelöst. Wie eine Miene mit Trittsensor.
Etwas was per Funksignal vom Ersteller ausgelöst wird ist deshalb eine andere Waffenart.Nach welcher Definition siehst du das so?
Begriffsbestimmung im Sinne des Protokolls II zum VN-Waffenübereinkommen:
Eine Sprengfalle, auch versteckte Ladung (englisch booby trap), ist „eine Vorrichtung oder ein[en] Stoff, der dafür bestimmt, gebaut oder eingerichtet ist, zu töten oder zu verletzen, und der unerwartet in Tätigkeit tritt, wenn eine Person einen scheinbar harmlosen Gegenstand aus seiner Lage bringt oder sich ihm nähert oder eine scheinbar ungefährliche Handlung vornimmt“ (Begriffsbestimmung im Sinne des Protokolls II zum VN-Waffenübereinkommen).
https://de.wikipedia.org/wiki/Sprengfalle
Keiner der drei hervorgehobenen Bedingungen ist bei einer Fernzündung erfüllt.
Wenn man einen Pager einfach nur bei sich trägt, oder so wie wohl oftmals geschehen bei einer eingehenden Nachricht darauf blickt, ist also nicht "eine scheinbar ungefährliche Handlung"?
Das "wenn" ist kein kausales "wenn", sondern ein zeitliches "wenn".
Siehe die englische Definition:
4. "Booby-trap" means any device or material which is designed, constructed or adapted to kill or injure, and which functions unexpectedly when a person disturbs or approaches an apparently harmless object or performs an apparently safe act.
https://www.un.org/en/genocideprevention/documents/atrocity-crimes/Doc.40_CCW%20P-II%20as%20amended.pdf