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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Re: Pager-Explosionen, Völkerrecht und Massenmedien

ollid schrieb am 19.09.2024 12:36:

szul schrieb am 19.09.2024 12:04:

Und außerdem dürfen nach dem 2. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen Personen eigentlich nur angegriffen werden, während sie unmittelbar an Kampfhandlungen teilnehmen.

Erzähl das unbedingt mal Soldaten (oder auch Zivilisten) welche Munitionsnachschub transportieren, und dabei von Bomben getroffen werden. Oder auch Offizieren im Generalstab hinter der Front, welche von einem Marschflugkörper getroffen werden. Oder einfach Soldaten, welche gerade irgendwo Rast machen, und von einer Fliegerbombe getroffen werden. Oder Soldaten die von einem Scharfschützen getroffen werden, während sie gerade eine Rauchen. Niemand fragt einen Soldaten vor Beschuss "Hallo, schläfst du gerade?". Gebäude werden standardmäßig selbst dann zu Klump geschossen, wenn nur der Verdacht auf einen Feind im Hinterhalt besteht.

Ich habe das 2. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen nicht verfasst, sondern weise nur darauf hin.
Und die Tatsache dass es oftmals in militärischen Auseinandersetzungen gebrochen wird,
ändert nichts an der Tatsache, dass es sich dabei eben um einen Bruch dieser Konventionen handelt.

Was ist genau unmittelbar?

Ja, das ist nicht so einfach.
Ein Munitionstransport zu kämpfenden Truppen z.B. ist eine unmittelbare Beteiligung.
Aber im Falle der Pager kann man klar sagen, dass eine Überprüfung ja gar nicht möglich war,
und man daher auf jeden Fall NICHT sagen kann, dass die Opfer alle unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt waren. "Zufallstreffer" können die Aktion nicht rechtfertigen.

Aber falls dich die Thematik näher interessiert:
https://shop.icrc.org/interpretive-guidance-on-the-notion-of-direct-participation-in-hostilities-under-international-humanitarian-law-print-en.html

Diese Definition scheint international anerkannt, wie du hier auf Seite 18 lesen kannst:
https://www.bmvg.de/resource/blob/93612/7d6909421eacad4ddc7dcdfdf58d42ca/b-02-02-10-download-handbuch-humanitaeres-voelkerrecht-in-bewaffneten-konflikten-data.pdf

Auch die, zum Beispiel in einem Meinungsartikel des Guardians vorgeworfenen, völkerrechtlich geächteten Booby Traps sind strittig. Booby Traps werden grundsätzlich vom Opfer selbst ausgelöst, und bei den miterfassten "sonstige mit Sprengstoff versehene zivile Gegenstände" wäre zu betrachten ob Pager für den vorgesehenen, alkeinigen Einsatz durch die Hisbollah zivile Gegenstände oder millitärische Ausrüstung sind.

Nein, laut Definition müssen sie nicht vom Opfer selbst ausgelöst werden.
(Warum schaust du nicht die Definition nach, bevor su so etwas schreibst?)

Begriffsbestimmung im Sinne des Protokolls II zum VN-Waffenübereinkommen:

Eine Sprengfalle, auch versteckte Ladung (englisch booby trap), ist „eine Vorrichtung oder ein[en] Stoff, der dafür bestimmt, gebaut oder eingerichtet ist, zu töten oder zu verletzen, und der unerwartet in Tätigkeit tritt, wenn eine Person einen scheinbar harmlosen Gegenstand aus seiner Lage bringt oder sich ihm nähert oder eine scheinbar ungefährliche Handlung vornimmt“ (Begriffsbestimmung im Sinne des Protokolls II zum VN-Waffenübereinkommen).

https://de.wikipedia.org/wiki/Sprengfalle

Noch mal, wie schon an anderer Stelle:
Das "wenn" bezieht sich eindeutig auf den kausalen Auslöser. Ein Auto welches in die Luft fliegt, wenn du den Zündschlüssel in das Schloss steckst, ist eine illegale Sprengfalle. Ein Auto welches jemand per Funksignal sprengt ist keine per se illegale Sprengfalle. Das wäre, nach anderen Regeln, nur dann illegal, wenn nicht hinreichend auf den Schutz von Zivilisten bei Auslösung geachtet wurde.

1.
Noch mal, wie schon an anderer Stelle:
"Wann wird when und wann if verwendet?"
https://www.englisch-hilfen.de/words/when_if.htm

2.
Es wurde nicht hinreichend auf den Schutz von Zivilisten bei Auslösung geachtet.

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