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  • szul

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Re: Pager-Explosionen, Völkerrecht und Massenmedien

Porcupine17 schrieb am 19.09.2024 14:36:

"wenn der Mann nun seinen Pager auch im Krankenbett bei sich behält, um erreichbar zu bleiben?" - was wäre wenn ein Offizier aus dem Krankenhaus heraus Kontakt mit seinem Stab hält und so weiterhin Befehle an die Truppen erteilt? Wäre er auch dann völkerrechtlich "absolut geschützt"? Ich habe Zweifel, weil er damit ja gleichzeitig aktiv teilnehmender Kombattant ist.

Das mag richtig sein,
müsste aber eben überprüft werden.
Nur dann wenn er vom Krankenbett aus Befehle gibt,
wäre ein Angriff auf ihn gerechtfertigt.
Das wurde aber ganz sicher nicht überprüft,
da ja offenbar alle Pager gleichzeitig gezündet wurden.
Und auch mit möglichen "Zufallstreffern" ist die Aktion nicht zu rechtfertigen.

Und davon unabhängig
ist die Verwendung von Sprengfallen,
also das gewählt Mittel für den Angriff,
laut Völkerrecht schlichtweg verboten.

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