justus.n schrieb am 18.09.2024 14:23:
Da diese Flüsterboxen das (!) Kommunikationsnetz der Kombattanten gebildet hat, ist davon auszugehen, dass Unbeteiligte (sofern es die dort überhaupt gibt) so gut wie nicht zu Schaden kommen bzw. gekommen sind.
Begrenzte Kollateralschäden sind hinzunehmen.
Völkerrechtlich sehe ich hier kein Problem.
Vielleicht kommen wir in den Genuss und der Internationale Gerichtshof urteilt.
Da war der 07-10-2023 schon eine ganz andere Liga.
Deinen Widerspruch lasse ich gelten und stimme so weit zu. Keine Frage. Nur sieht die Wirkung der Explosionen, die man in den Medien sehen konnte, nicht ganz harmlos aus. Und darin sehe ich das von mir genannte Risiko in den nicht unbedingt wenig belebten Gebieten, in denen die Explosionen erfolgten.