GrenSo schrieb am 18.09.2024 14:33:
justus.n schrieb am 18.09.2024 14:23:
Da diese Flüsterboxen das (!) Kommunikationsnetz der Kombattanten gebildet hat, ist davon auszugehen, dass Unbeteiligte (sofern es die dort überhaupt gibt) so gut wie nicht zu Schaden kommen bzw. gekommen sind.
Begrenzte Kollateralschäden sind hinzunehmen.
Völkerrechtlich sehe ich hier kein Problem.
Vielleicht kommen wir in den Genuss und der Internationale Gerichtshof urteilt.
Da war der 07-10-2023 schon eine ganz andere Liga.
Deinen Widerspruch lasse ich gelten und stimme so weit zu. Keine Frage. Nur sieht die Wirkung der Explosionen, die man in den Medien sehen konnte, nicht ganz harmlos aus.
Wieso? In den Videos, die ich gesehen habe, bekommen Umstehende in ein zwei Meter Entfernung doch lediglich einen Schreck. Was natürlich nicht ausschließt, daß im Einzelfall auch welche durch Gehäuse- oder Bauteilsplitter verletzt wurden.
Die geringe Anzahl an Toten belegt m.E., daß keine Fragmentierungsladung wie z.B. bei einer Handgranate verwendet wurde. Das hätte einen viel größeren Verletzungs- und Tötungsradius zur Folge gehabt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.09.2024 11:34).