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  • DasWoelfchen

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Re: Sind die Pager-Angriffe ein Kriegsverbrechen?

DrM schrieb am 20.09.2024 16:15:

Exxtreme2 schrieb am 20.09.2024 15:30:

Das Völkerrecht ist da ziemlich eindeutig:

"1. Unbeschadet der Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts über Verrat und Heimtücke ist es unter allen Umständen verboten, Sprengfallen und andere Vorrichtungen einzusetzen, die auf irgendeine Weise befestigt sind an oder verbunden sind mit

a) international anerkannten Schutz verleihenden Kennzeichen, Abzeichen oder Signalen,
b) Kranken, Verwundeten oder Toten,
c) Beerdigungsstätten, Krematorien oder Gräbern,
d) Sanitätseinrichtungen, medizinischem Gerät, medizinischen Versorgungsgütern oder Sanitätstransporten,
e) Kinderspielzeug oder anderen beweglichen Gegenständen oder Erzeugnissen, die eigens für die Ernährung, Gesundheit, Hygiene, Bekleidung oder Erziehung von Kindern bestimmt sind,
f) Nahrungsmitteln oder Getränken,
g) Küchengeräten oder -zubehör ausser in militärischen Einrichtungen, militärischen Niederlassungen oder militärischen Versorgungsdepots,
h) Gegenständen eindeutig religiöser Art,
i) geschichtlichen Denkmälern, Kunstwerken oder Kultstätten, die zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören, oder
j) Tieren oder Tierkadavern.

2. Es ist verboten, Sprengfallen und andere Vorrichtungen in Form von scheinbar harmlosen beweglichen Gegenständen einzusetzen, die eigens dafür bestimmt und gebaut sind, Sprengstoff zu enthalten."

Da fehlt die Definition "Sprengfalle":

Sprengfalle: eine Vorrichtung oder ein Stoff, die dazu bestimmt, gebaut oder eingerichtet sind, zu töten oder zu verletzen, und die unerwartet in Tätigkeit treten, wenn eine Person einen scheinbar harmlosen Gegenstand aus seiner Lage bringt oder sich ihm nähert oder eine scheinbar ungefährliche Handlung vornimmt

https://silo.tips/viewer/web/viewer.html?file=https%3A%2F%2Fsilo.tips%2FdownloadFile%2Fzdv15-2-humanitres-vlkerrecht-in-bewaffneten-konflikten-handbuch-mai-2013-dsk-av%3Fpreview%3D1#zoom=page-fit

Eventuell lässt Paragraph 2 etwas Interpretationsspielraum. Sind diese Pager, die ja auch normal funktioniert haben, nur dafür gebaut worden Sprengstoff zu enthalten?

Die Art der Zündung entspricht nicht der Definition einer Sprengfalle, auch wenn ein Forenteilnehmer das gern so hätte und dafür das die Bedeutung des "wenn" ändern möchte.

Sprengfallen wären aber lediglich zum Einsatz gegen Soldaten zulässig und Terroristen sind nunmal im völkerrechtlichen Sinne keine Soldaten. Das ist auch der Grund warum sie bei einer Gefangennahme keinen Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangener haben, es gegen sie keine Verfahren wegen Kriegsverbrechen gibt und gegen sie fast ausschließlich strafrechtliche Prozesse (nach den Regeln des betroffenen Landes) zur Beurteilung und Ahndung ihrer Taten geführt werden.

Während ein Soldat für die Tötung eines Soldaten der anderen Seite im Rahmen von Kampfhandlungen nicht wegen Mordes belangt wird, kann jede Tötung durch einen Terroristen - auch an einem Soldaten der Gegenseite während Kampfhandlungen - strafrechtlich als Mord geahndet werden.

Eine "Bestrafung" von Terroristen bedarf also aus rechtsstaatlicher Sicht immer des Urteils eines Strafgerichts und das ist der eigentliche Dammbruch hier.
Denn welches Strafgericht hat denn nun die betroffenen Hisbollah Mitglieder schuldig gesprochen und vor allem, welches Strafmaß wurde verhängt?
Ohne auch nur irgendeine strafrechtliche Legitimierung des Vorgangs gilt rechtsstaatlich die Unschuldsvermutung und die Tat bleibt ein Mord an Zivilisten und damit nichts weiter als ein vielfaches Schwerverbrechen.

Wenn diese Tat von Angehörigen der israelischen Armee durchgeführt wurde, so handelt es sich um ein Kriegsverbrechen, ansonsten ist es Massenmord.

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