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Re: Sind die Pager-Angriffe ein Kriegsverbrechen?

DasWoelfchen schrieb am 20.09.2024 18:28:

Da hast du schon recht, aber man muss sich entscheiden:
Entweder es sind Soldaten, dann gilt das Kriegsvölkerrecht für bewaffnete Konflikte, oder es sind Terroristen, dann gilt das Strafrecht und die Mitglieder müssen als Zivilisten angesehen werden, bis vor Gericht das Gegenteil bewiesen wurde.

Zivilisten, die als Teil einer Terrororganisation an Planung und Ausführung von Terroranschlägen beteiligt sind, sind nicht immun gegen die Selbstverteidigung des Opfers. Es geht nicht um Bestrafung der Täter, sondern um Verhinderung weiterer Taten.

Thomas Burri, Professor vor Europa- und Völkerrecht an der Universität St. Gallen:

"Wenn es wirklich nur Angehörige der Hisbollah waren, die diese Pager und Funkgeräte hatten, wäre die Ausübung der Gewalt sehr zielgerichtet gewesen, mehr, als es mit anderen Waffen unter Umständen möglich gewesen wäre"

"Wenn bei einer solchen militärischen Maßnahme nicht nur die gesamte Kommunikationsstruktur des Gegners ausgelöscht wird, sondern auch eine große Zahl von Kämpfern, dann kommt man mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit zu dem Schluss, dass sie unter dem humanitären Völkerrecht rechtmäßig ist"

https://www.gmx.net/magazine/politik/nahostkonflikt/pager-angriffe-libanon-kriegsverbrechen-40147120

Den Fall mit den Terroristen habe ich ja bereits im vorangegangenen Beitrag behandelt,

Nur die Bestrafung, nicht die Selbstverteidigung gegen sie.

also betrachten wir die Hisbollah Mitglieder einfach mal als Soldaten.

Halte ich für falsch.

Dann gelten nach dem Kriegsvölkerrecht einige Einschränkungen:
1. der Angreifer muss dafür Sorge tragen, das bei seinem Angriff möglichst keine Zivilisten zu Schaden kommen. Vor allem ist die Verhältnismäßigkeit von militärischen und zivilen Opfern zu wahren - einen einzelnen Kämpfer zu töten und dabei etliche Zivilisten zu töten und verletzen ist demnach unverhältnismäßig.

Wird auch bei Selbstverteidigung gegen Terroristen gelten und ist gegeben. Hauptopfer sind die Träger der Kommunikationsmittel.

2. Es sind Waffen verboten, die unterschiedlos militärische Ziele und Zivilisten treffen können

Ist gegeben. Hauptopfer sind die Träger der Kommunikationsmittel.

An anderer Stelle hatte ich unbestätigte Berichte gelesen, dass in die Pager modifizierte Akkus mit Sprengstoff und Metallpartikeln eingesetzt worden seien.

Keine Metallpartikel, Umstehende in unter einem Meter Abstand kommen ungeschoren davon. Da ist die Phantasie mit dem Systemverwalter durchgegangen.

In jedem Fall könnte man argumentieren, dass die Pager unter den Fall Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder militärische Ziele und grds. geschützte Zivilpersonen und zivile Objekte unterschiedslos treffen können fallen.

Nein. Die haben fast ausschließlich ihre Ziele getroffen. Mit weniger Brutalität als z.B. Handgranaten.

3. Soldaten, die sich abseits des Kriegsschauplatzes aufhalten und keiner offensichtlich mit dem Krieg zusammenhängenden Tätigkeit nachgehen (z.B. bei einem Urlaub) dürfen nicht angegriffen werden.
4. gleiches gilt, wenn sie sich in Zivil und unbewaffnet abseits des Kriegsschauplatzes aufhalten und keiner offensichtlich mit dem Krieg zusammenhängenden Tätigkeit nachgehen

Das würde gelten.

5. Gefangene Soldaten sind als Kriegsgefangene zu behandeln und sind abgesehen von Anklagen wegen Kriegsverbrechen für ihre Taten auf dem Schlachtfeld nicht rechtlich zu belangen.

Does not apply.

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