vor allem mit Verstoss gegen das AGG (allgemeins Gleichbehandlungsgesetz)
es dürfen nur Buben verstümmelt werden - Mädels werden von der Verstümmelung ausgeschlossen.
vor allem mit Verstoss gegen das AGG (allgemeins Gleichbehandlungsgesetz)
es dürfen nur Buben verstümmelt werden - Mädels werden von der Verstümmelung ausgeschlossen.