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  • fensterfisch

mehr als 1000 Beiträge seit 03.03.2018

Re: Derweil in Deutschland ...

spunk_ schrieb am 05.11.2018 12:52:

vor allem mit Verstoss gegen das AGG (allgemeins Gleichbehandlungsgesetz)
es dürfen nur Buben verstümmelt werden - Mädels werden von der Verstümmelung ausgeschlossen.

Das kommt noch dazu. Es wird also nicht nur ein Grundrecht (das Recht auf körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG) verletzt, sondern gleich noch ein zweites (Art.3 Abs. 2 GG).

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