spunk_ schrieb am 05.11.2018 12:52:
vor allem mit Verstoss gegen das AGG (allgemeins Gleichbehandlungsgesetz)
es dürfen nur Buben verstümmelt werden - Mädels werden von der Verstümmelung ausgeschlossen.
Das kommt noch dazu. Es wird also nicht nur ein Grundrecht (das Recht auf körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG) verletzt, sondern gleich noch ein zweites (Art.3 Abs. 2 GG).