1. ist das für Covid-19 komplett irrelevant, da weder Fremd noch Eigenschutz bestand (vor Ansteckung)
2. haben die Väter des Grundgesetzes dies in Art2 Absatz 2 festgehalten
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Dieser Artikel entstand, weil das exessive "Experimentieren" der Nazis mit Menschen in Zukunft verhindert werden sollte.