Gerald Meier schrieb am 07.08.2024 08:28:
Silece schrieb am 07.08.2024 07:40:
Es ist ja nicht so, dass da was gegen den Willen und mit Zwang injiziert wurde.
Da hat jeder unterschrieben.Für verschiedene Berufsgruppen gab es Impfpflicht.
Die freie Entscheidung basierte aber auf vorsätzlichen Lügen. Wo ist so eine Entscheidung dann frei?
Luegen sind per Definition vorsaetzlich.
Nur:
Was konkret ist dem Impfarzt vorzwerfen, wenn er mit schriflicher Zustimmung eine Impfung verabreicht?