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  • Zirkon

mehr als 1000 Beiträge seit 17.01.2001

Re: Eine Rückenmarkentzündung sollte man nicht als Allergie verharmlosen.

Armato schrieb am 03.01.2021 11:16:

Zirkon schrieb am 03.01.2021 11:06:

Allergie?

Eine Rückenmarkentzündung sollte man nicht als Allergie verharmlosen.
Bei der mexikanischen Ärztin war ja nicht nur das Rückenmark sondern sogar das Gehirn von der Entzündung betroffen und die ist erst 32 Jahre alt und war vorher gesund.
Wie du "Allergie" betonst angesichts der oben verlinkten Quellen ist auch schon seltsam.

Wieso ich? Deine Quellen sprechen doch von einer "allergischen Reaktion".
Und selbst wenn es keine ist? Was ist an einer (extrem seltenen) Unverträglichkeit eines medizinischen Präparates jetzt besonders?
.

Bei einem Impfrisiko, das nur 0,0001% aller Geimpften betrifft, die Chance dass die Impfung einen milden Verlauf hat also bei 99,9999% liegt, lasse ich mich doch gerne impfen.

Dann solltest du aber auch immer eine Patientenverfügung dabei haben, worin du erklärst, dass du keine Behandlung im Falle eines Impfschadens haben möchtest.

Gerne, sobald du eine dabei hast in der du ausschließt, in Falle einer ernsten Covid-19 Erkrankung behandelt werden zu wollen.

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