Tinkiwinki schrieb am 10.07.2021 19:46:
Man könnte ja auch die "Testcenter" zu "Klocentern" umrüsten. Wobei die allerdings nicht registrieren, wer ihre Kunden sind.
Da täuschst Du Dich, und zwar absichtlich.
Jede Kloschüssel steht in einer $WOHNUNG, und die kann eindeutig einem $WOHNUNGSBESITZER zugeordnet werden. Ab dann greift $15a Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__15a.html