Du bist phantasielos und/oder uninformiert.
Wenn in der Abwasserleitung _Deiner_ Wohnung Spuren von Covid-19 gefunden werden, bist Du persönlich lt. Infektionsschutzgesetz §15a Satz 2 verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, wer denn diese Spuren durch _DEINE_ Toilette eingeleitet haben könnte.
Nur der Vollständigkeit halber:
Das Grundrecht der Unverletzlichkeit Deiner Wohnung ist dabei aufgehoben.
Das Grundrecht Deiner eigenen körperlichen Unversehrtheit ebenso.
Und wenn sie Dich erst einmal derart bei den Eiern haben, sind nahezu sämtliche übrigen Grundrechte ebenso aufgehoben.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__15a.html
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.07.2021 17:39).