dass in allen Punkten die Arbeitsstättenverordnung erfüllen muss:
Danach müssen die Klimabedingungen im Innenraum so beschaffen sein, dass eine „Fruchtwasserbeschädigung durch Schussgasbelastung“ (Beschaffungsamt Koblenz) ausgeschlossen ist.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/189113/Mutterschutzrecht-Ad-absurdum