Die Bevölkerung einer Oblast oder einer Stadt oder einer Region stellt kein eigenes "Volk" dar.
Das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" kommt aus der Kolonialzeit. Kolonien, insbesondere europäischer Staaten, sollten selbst bestimmen können, ob sie eine Kolonie bleiben wollen oder selbständig. Die meisten entschieden sich für die Selbständigkeit.
Edit: Schon der deutsche Begriff "Völkerrecht" ist eigentlich irreführend. Im englischen Original heißt es nicht "Law of the peoples", sondern schlicht "international law". Die korrekte deutsche Übersetzung wäre "Staatenrecht" oder eben "internationales Recht". Völkrrechtssubjekte des "international law" sind entsprechend auch keine "Völker", sondern Staaten mit ein paar ganz wenigen Ausnahmen (Heiliger Stuhl zum Beispiel).
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.01.2023 11:21).