kid1212 schrieb am 06.02.2023 19:40:
Rechtsverbindliche Erklärungen eines Bundeskanzlers von heute sind natürlich auch für folgende Kanzler/innen verbindlich.
Nein. Solange das nicht in Verträge gegossen und vom Bundestag ratifiziert worden ist kann der Bundeskanzler soviel erklären wie er will.