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  • Ottokar Domma

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2000

Zahlungsunfähigkeit

Hallo,

Zitat Wikipedia: Als Bankrott wird umgangssprachlich die
Zahlungsunfähigkeit eine Person, Firma oder eines Staates bezeichnet,
also die Situation, wenn die natürliche oder rechtliche Person nicht
mehr in der Lage ist, ausstehende Rechnungen und laufende Ausgaben
über eigenes Kapital bzw. Geldeinnahmen zu decken.

Nun ein Beispiel: A hat Geld, B einen zu verkaufenden Gegenstand. A
und B beschließen einen Kaufvertrag. Zur Erfüllung des Vertrags wird
Geld und Gegenstand getauscht.

B hat nun Geld, A hat einen Gegenstand.

Frage: Ist einer von beiden Zahlungsunfähig? Nein. Selbst wenn A kein
Geld hat, ist A nicht zahlungsunfähig. Denn dazu müsste A ein
Leistungsversprechen abgegeben haben.

Mir ist daher komplett unklar, was der TP-Artikel eigentlich sagen
will.

Natürlich kann A (der, der jetzt kein Geld mehr hat) keinen weiteren
Gegenstand kaufen. Aber er könnte einen herstellen und verkaufen.
D.h. aus Leistungen wird Geld gemacht. Zahlungsunfähig ist A nicht!

Mfg
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