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  • HanniKanni

mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.2016

Re: Ja, für Weisswurstsenf könnte man ne Ausnahmeregelung machen.

Ich hatte ja gezögert, diese Ausnahme explizit zu erwähnen und es dann gelassen, weil Weisswurst-Senf doch eine sehr spezielle kleine Sub-Nische darstellt und ich im übrigen Weisswürste eh sehr selten esse

Und du der Nabel der Welt bist. ;)

okay das war schlecht geschrieben, da der Punkt unnötig (und dem Missverständnis nach anscheinend irreführend) personenbezogen formuliert war. Die Realität und der Punkt ist nun mal, dass der größte Teil der Republik "Weisswürste eh sehr selten isst" (die Mehrheit überhaupt nicht) und die Minderheit, die sie öfter isst doch ziemlich lokal konzentriert ist.

Und dass Ausnahmeregelungen für Nischen (etwa lokales religiöses Brauchtum wie bei der Weisswurst) immer möglich sind ändert nichts daran, dass es unnötig und argumentativ dämlich wäre, bei einer Erklärung wo's nicht um implementative Details ;) sondern um's Problem und um's Grundprinzip geht gleich als unnötigen Ballast alle Ausnahmeregelungen für die jeweiligen kleinen Minderheits-Nischen dranzuhängen. Neben Weisswurstsenf gäb's da auch z.B. Senf-Rubs für Pulled Pork u.ä. da ist auch Zucker drin - und dort hat es auch einen guten funktionalen Grund und das Ziel ist dort auch nicht, dass das Ergebnis als Senf durchgeht.

Im übrigen könnten ja GERADE bayerische Weisswurstesser (die es geschafft hatten, ihr "Reiheitsgebot" beim Bier für ganz D verbindlich durchzusetzen) schwerlich etwas am Prinzip eines verbindlichen Reinheitsgebots für Senf aussetzen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2018 04:25).

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