stackpointer schrieb am 14.05.2018 15:20:
dann erübrigen sich Einsprüche der obersten Gerichte.
Gesetzlagen ändenr sich, z.B in Potsdam
Bis 1871 preussisch.
Bis 1921 Kaiserreich.
Danach Weimarer Republik.
Bis Mai 1945 NS-Staatsrecht.
Sovjetisches Militärrecht.
Alliertes Bestzungsrecht,
Unter den Allierten Teilsouvernität, DDR-Recht.
Ab 3.10. 1990 Recht der BRD.
In 125 Jahren 8 Rechtssysteme...
Beim GG hat man ein paar Sicherheitsbalken eingezogen, damit sich 1933 nicht wiederholt. Und Da geht auch mit 95% Mehrheit nix.
Auch hatder Prasident jetzt deutlich weniger Rechte....
Eine Ablösung des GG durch eine andere Verfassung würde das BverfG nur durchlassen, wenn die Grundrechte gewahrt bleiben.
Klar, ein Krieg und eine Besetzung könnte Das ändern, aber dann sind die syrischen Flüchtlinge wohl das kleinere Problem.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.05.2018 16:23).