stackpointer schrieb am 14.05.2018 17:35:
Und die Ewigkeitsklausel kann auch geändert werden.
Die als nichtänderbar anzusehen ist nur Konsens der derzeit eingehalten wird, mehr nicht!Herrschende Meinung ist eben nur die aktuell "herrschende" Meinung, mehr nicht!
Der Souverän ist das Volk und vertereten duch das Parlament, nicht die Schreiber juristischer Kommentare!
Dann wäre sie Keine, weil man ja erst die Klausel und dann auch die Artikel 1 und 20 ändern könnte.
Das wird verfassungsrechtlich von allen Fachleuten verneint, und auch das BverfG würde wohl einfach "Nein" sagen.