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Avatar von Frank_Drebbin
  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Mal den Artikel 79 GG lesen

stackpointer schrieb am 14.05.2018 16:50:

Der Souverän ist das Volk durch das Parlament, nicht die Richter!

Und sonst gilt Carlo Schmidt, souverän ist wer über den Ausnahmezustand enstscheidet.

Mal den Artikel 79 GG lesen
Da ists ziemlich genau niedergelegt, was änderbar ist und was nicht.....
https://dejure.org/gesetze/GG/79.html

Hier noch ein paar Erläuterungen....
https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

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