(1) Politisch Verfolgte genießen Asyl
(2) Es besteht eine Mitwirkungspflicht bei der Klärung des Asylanspruchs.
(3) Wurde schon in anderen Ländern Asyl beantragt, verfällt der deutsche Asylanspruch automatisch.
(4) Sollte es bei einem anerkannten Asylgrund oder während der Klärung des Asylanspruchs zu Straftaten kommen verfällt der Asylanspruch automatisch und Satz (6) tritt in Kraft.
(5) Bei einem länger als 5 Jahre anhaltenden Asylgrund kann bei Wegfall des Asylgrunds die Einbürgerung angestrebt werden, wenn es bis dahin zu einer wirtschaftlichen Selbstständigkeit und einer Integration in die bundesdeutsche Gesellschaft kam
(6) Ansonsten ist bei Wegfall des Asylgrundes selbsttätig die Ausreise anzutreten, wird dies unterlassen erfolgt die Abschiebung in ein sicheres Land und ein lebenslanges Aufenthaltsverbot für die BRD wird verhängt.
So einfach wäre es, wenn man nur wollte....
Beste Grüße!
PS