Hast Du Dir deine Meinung schon gebildet, oder willst Du wirklich mehr wissen?
Falls letzteres:
1. Der Saniäter (bzw. RA) kann nicht einfach entscheiden eine Wiederbelebung einzustellen. Und dann stellt sich die Frage, ob er sich sicher sein konnte, dass das Herz durchlöchrt war. Du kannst das augenscheinlich?
2. Schuss: doch. Ist hier schon oft erläutert worden. A.: Wer schon Menschen getötet oder schwer verletzt hat und weitermachen will soll denn was tun? Stehenbleiben? Nein. Es gibt auch keinerlei Grund, aber das ist meine pers. Meinung, dass man Passanten oder Polizisten irgendeiner, selbst geringen, weiteren Gefahr aussetzen sollte.
Unabhänig vom meiner Meinung: Personen, die ein Messer haben und drohen sind auf 6- 10 Metern eine Lebensgefahr. Die darf mit lethalen Mitteln beseitigt werden und sollte auch. Das sagt die Erfahrung und die Rechtslage. Selbst wenn Du eine Waffe hast. Kannst Du schnell genug ziehen, ggf. entsichern oder wenn nötig durchladen? Willst Du dein oder das Leben jemanden anders drauf verwetten?
Und wer jetzt kommt mit: "man könnte ja ins Bein schiessen", dem sei gesagt: Das funktioniert nicht. 1. Du musst den Knochen direkt treffen. 2. Das Ziel bewegt sich. 3 Du weisst nicht, was für schmerzkillende Drogen die Person intus hat, Muskelschuss reicht also nicht. 4. Du schiesst zum ersten Mal auf einen Menschen. Das tust du nicht mit nem 65er Puls und ruhiger Hand. Auch hier gilt generell die Regel und entsprechend ist auch die Rechtslage: Schiess auf das was leicht zu treffen und effektiv ist: Brustkorb. Mindestens zweimal.
Ich hatte einiges an Schiesstraining (vermutlich deutlich mehr als die meisten Polizisten oder Bundis) und kann die o.g. Regeln (abgesehen von Nr.4) sehr gut bestätigen. Ein gezogenes Messer auf kurze Entfernung ist immer schneller als jemand, der die Schusswaffe im Holster stecken oder in der Hand und nicht entsichert hat.