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  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Ja, Taten kann man bestrafen

Patenthalse schrieb am 14.05.2018 11:13:

Frank_Drebbin schrieb am 14.05.2018 09:37:

Beim Rechtsstaat gibts kein "Verständnisgedöns"
Entweder er gilt, dann gibts weder "ein bisschen Folter" "ausnahmsweise Jemanden aus dem Weg räumen" noch "Gesinnung bestrafen".

Oder es ist eben kein Rechtsstaat mehr.
Man kann den Rechtsstaat nicht demolieren, um ihn zu bewahren.
Fucking for virginity hat noch Keiner fertiggebracht.

Der Rechtsstaat muss aber auch die Mittel haben Angriffe auf den Rechtsstaat abzuwehren.

Und "Gesinnung" kann man zwar nicht bestrafen, Volksverhetzung aber schon.

Ja, Taten kann man bestrafen.
Und es muss auch gemacht werden.
Gesinnung ist aber keine Tat.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.05.2018 11:32).

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