Die Beantragung von "Asyl" i.e.S. kann man weithin durchaus als Betrugsversuch würdigen, die Kriterien sind ja theoretisch allgemein bekannt. Die aktuelle Prüfung ist jedenfalls menschenunwürdig langwierig, andere Länder leisten das in wesentlich kürzerer Zeit rechtssicher.
Auch beim subsidiären Schutz ist es Zeit für eine erweiterte Rechtsgrundlage hinsichtlich ED-Behandlung, Altersbestimmung und Herkunftsbestimmung.