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Avatar von st.sch.
  • st.sch.

mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2012

Zumindest bin ich in der Lage einen Angreifer kampfunfähig zu schiessen

Ansonsten würde ich gerne mit dir und zwei deiner schrägen Kollegen das Experiment durchführen.

Was ist "schräg" daran von einem Spezialisten, wie einem Polizisten, etwas zu verlangen was viele Wehrpflichtige früher können mussten?

Ich mit >20 Jahren Erfahrung in verschiedenen bewaffneten und unbewaffneten Kampfkünsten nehme mein Karambit, wenn es sein muss auch ein langes Küchenmesser in ihr stoppt mich ohne tödliche Gewalt.

Wenn ich eine Waffe habe, kein Problem (außer das ich inzwischen dafür zu alt bin)

Ihr könnt außer scharfer Munition alles nutzen was der standard Polizist so bei sich führt.

Ach, und warum darf ich keine scharfe Munition benutzen? Den Grund hätte ich gerne einmal genau gewusst.

. Wer eine Pistole zur Hand hat und diese bei einem mit Messer bewaffneten Täter nicht einsetzt ist geistig behindert und ein klarer Fall für den Darwin Award.

EXAKT! auch meine Meinung, allerdings ist ein Polizist der nicht in der Lage ist einen Täter per Waffen kampfunfähig zu schießen ohne ihn zu töten offensichtlich schlecht ausgebildet oder hat vielleicht auch die falsche Waffe/Munition.

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