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  • will auch mitmachen

25 Beiträge seit 26.06.2022

Re: Um hier mal aufzuräumen – Heizkosten für Bezieher von Sozialleistungen

Es gibt mW auch ein Abstandsgebot zwischen Hartz4-Satz und Mindestlohn. Der Staat darf also einen Hartz4-Empfänger nicht finanziell besser stellen als einen Arbeitnehmer. Wenn die Wohnkosten steigen - egal ob durch Miete, kalte Betriebskosten oder Heizung/Warmwasser, so ist dennoch das Abstandsgebot zu beachten. Wie der Staat bei galoppierender Inflation aus dieser Zwickmühle entkommen könnte, weiß derzeit wohl niemand.

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