ist de jure ähnlich dem Ministereid und der Kanzlerschwörung. Das ist leider alles Humbug!
will auch mitmachen schrieb am 30.06.2022 11:59:
Es gibt mW auch ein Abstandsgebot zwischen Hartz4-Satz und Mindestlohn. Der Staat darf also einen Hartz4-Empfänger nicht finanziell besser stellen als einen Arbeitnehmer. Wenn die Wohnkosten steigen - egal ob durch Miete, kalte Betriebskosten oder Heizung/Warmwasser, so ist dennoch das Abstandsgebot zu beachten. Wie der Staat bei galoppierender Inflation aus dieser Zwickmühle entkommen könnte, weiß derzeit wohl niemand.