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  • ist jetzt auch egal

91 Beiträge seit 19.03.2022

Das Lohnabstandsgebot

ist de jure ähnlich dem Ministereid und der Kanzlerschwörung. Das ist leider alles Humbug!

will auch mitmachen schrieb am 30.06.2022 11:59:

Es gibt mW auch ein Abstandsgebot zwischen Hartz4-Satz und Mindestlohn. Der Staat darf also einen Hartz4-Empfänger nicht finanziell besser stellen als einen Arbeitnehmer. Wenn die Wohnkosten steigen - egal ob durch Miete, kalte Betriebskosten oder Heizung/Warmwasser, so ist dennoch das Abstandsgebot zu beachten. Wie der Staat bei galoppierender Inflation aus dieser Zwickmühle entkommen könnte, weiß derzeit wohl niemand.

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