martymarty schrieb am 01.10.2024 14:49:
Konkret werden Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes genannt, wie etwa die Forderung nach Rückwanderung oder diskriminierende Äußerungen gegenüber Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten. Neben der Feststellung der Verfassungswidrigkeit soll gegebenenfalls ein Ausschluss von der staatlichen Förderung erreicht werden.
Während man der AfD ein Strick daraus machen möchte, dürfen die Ostdeutschen über sich jegliche Meinungsbildung von Medien, Politikern und Co. ertragen.
Beispiel:
"Viele Ostdeutsche seien anfällig für rechtsradikale Parteien, sagt Marco Wanderwitz. Nur ein Teil sei "potenziell rückholbar". Er hofft auf die nächste Generation."
Wanderwitz ist CDU Politiker und schreibt hier Millionen von Menschen ab. Nur anhand ihrer Herkunft. Das ist dann auf einmal keine Diskriminierung? Weils "die Guten" gesagt haben oder wie?
Wenn die nächste Generation Ostdeutscher reiche Eltern hat und am Starnberger See aufwachsen, sehe ich da kein Problem.