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  • Exilholsteiner

mehr als 1000 Beiträge seit 02.03.2015

Wer soll die Parteien denn ersetzen?

Man könnte damit anfangen, Parteien und Lobbyisten aus den Rundfunkräten zu entfernen, weil sie dort nicht zu suchen haben. Der Öffentlich-rechtliche ist eben kein Staats- und Lobbyistenfunk, sondern ein Bürgerfunk.

Wer sollte denn die Parteien in den Rundfunkräten ersetzen? Sollen an Stelle von Abgeordneten und Ministerpräsidenten nur noch Vertreter "gesellschaftlich relevanter Gruppen" sitzen? Das würde es nicht besser machen. Die "gesellschaftlich relevanten Gruppen" würden im Zweifel auch nur nach Parteiproporz zusammengestellt werden, so dass man indirekt doch wieder nur Parteivertreter hätte.

Einen Rundfunk ohne Aufsichtsgremien wird ja auch wohl keiner wollen. Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut, und wenn es gar keine Aufsichtsgremien gäbe, würde es eher früher als später in allen Anstalten nur noch Schlesingers geben.

Man könnte die Rundfunkräte nach Art von "Bürgerräten" mit zufällig ausgelosten Bürgern besetzen. Das würde die Sache auch nur noch schlimmer machen. Wer die Zeit und Muße hat, sich eine fünfstündige Debatte anzutun, kann sich bei Youtube die Sitzung des Hauptausschusses des brandenburgischen Landtags zur RBB-Affäre nach dem Schlesinger-Rücktritt ansehen. Sowohl die damalige Rundfunkratsvorsitzende als auch die geschäftsführende Verwaltungsratsvorsitzende haben einen erbärmlichen Eindruck gemacht, was allerdings daran lag, dass sie als Ehrenamtler gar nicht die Zeit und auch nicht die Fachkompetenz besaßen, um eine effektive Kontrolle auszuüben.

Parteienvertreter scheinen mir da noch eines der geringsten Übel zu sein. Ich wäre allerdings dafür, für etwas mehr Staatsferne zu sorgen, indem Mitglieder der Aufsichtsgremien weder einem Parlament noch einer Regierung angehören dürfen und nach ihrem Ausscheiden erst nach einer gewissen Karenzzeit in ein solches Aufsichtsgremium gewählt werden dürfen. Man könnte auch über eine persönliche Haftung für einen finanziellen Schaden bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung nachdenken.

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