Bezüglich der schlechten Finanzierbarkeit des BGE, meinen seine Befürworter meist, es würde Bürokratiekosten einsparen, weil ja Leistungen nicht mehr geprüft würden.
Doch ein kompletter Verzicht auf individuelle Mehrbedarfe ist offenkundig ungerecht, so dass hier schonmal nichts eingespart werden kann. Hinzu kommt, dass beim Gießkannenprinzip auch die Leute BGE erhalten, die es gar nicht benötigen.
Es gibt keine seriöse Berechnung, wie eine solche Verschwendung bezahlt werden soll, stattdessen häufig den Vorschlag, die Leistung denen, die es nicht benötigen, nachträglich wieder wegzunehmen - also wieder ein teurer Bürokratieaufwand.
Diese schlechte Finanzierbarkeit wird dazu führen, dass das BGE außerordentlich gering ausfallen wird. Deshalb wird es auch von Unternehmen unterstützt, die sich über die neue Drohkulisse eines viel zu geringen BGE freuen.
Nach tiefergehender Analyse wird man zu der Einsicht kommen müssen, dass das BGE Nachteile für Leistungsbezieher bringt. Besser sind gut ausgestattete Sozialleistungen, die individuelle Bedarfe berücksichtigen und auf Sanktionen verzichten, damit sich die Qualität der Arbeitsangebote verbessert und Menschen auf positive Weise zu Arbeit motiviert.
Dies erklärt, warum es überhaupt kein Widerspruch ist, das BGE abzulehnen und sich dennoch für die Interessen der Leute, die nicht zur finanziellen Oberschicht gehören, einzusetzen.