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  • Mikal

mehr als 1000 Beiträge seit 01.09.2003

Datenschutz als Vorwand für Nichterreichbarkeit

So. Da hat das Jobcenter also Bedenken, daß bei einem Telefonat mit
einem "Kunden" während einer Besprechung mit einem anderen Kunden
evtl. Daten des Anrufenden für den Kunden vor Ort bekannt werden. Das
ist schon so schräg, das es fast waagerecht ist. Wenn das wirklich
ein Grund wäre, dann müssten auch die Anrufe von anderen
Sachbearbeitern oder Behörden abgelehnt werden. Werden sie aber
nicht. Während meinen Terminen beim Sachbearbeiter klingelte mehr als
einmal sein Telefon. Am anderen Ende Kollegen, Krankenkassen und
andere Träger. Und immer fielen während der Gespräche die Namen der
betroffenen Personen, sowie div. Umstände ihrer Situation und der
Stand der aktuellen Bearbeitung.  Datenschutz? Fehlanzeige.

Gruß,
Mikal

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