JohnGeorge24 schrieb am 23.05.2021 10:39:
"Gundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 14 (1) Das Eigentum und das
Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
und hier:
"(3) Der Patentinhaber hat in den Fällen des Absatzes 1 gegen den Bund Anspruch auf angemessene Vergütung. Wegen deren Höhe steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/patg/__13.html
Ich glaube, wir sollten uns ehrlich machen: unsere Medien- und Politeliten, zumindest hier im NordWesten, sind der Meinung, dass es ohne Vergesellschaftung des Eigentums kein Morgen geben wird. Herr Lieb, das sollten wir diskutieren.
Lasst uns zuerst das Urheberrecht für Presse abschaffen.