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Avatar von Iamweasel
  • Iamweasel

mehr als 1000 Beiträge seit 16.02.2011

Re: Änderung des politischen Denkens

Mal ganz salopp gefragt….was soll da vom Völkchen kommen ?
Wen. Du gewählt bist, kann dir das Volk nix.
Bist du gegen die Fraktionsdiziplin…. Kannst du ausgeschlossen werden, bei der nächsten Wahl nicht aufgestellt werden usw.

Es gibt nicht mal eine rechtliche Handhabe dafür oder dagegen..

Laut Wiki…

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundestagsabgeordneten laut Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. In der Realität wird aber auch der Deutsche Bundestag durch Parteien und Fraktionen dominiert. Eine Bundestagsfraktion hat durchaus Möglichkeiten (soziale Kontrolle, Verhinderung der Wiederwahl eines Abgeordneten, Hinweis auf mögliche Folgen für andere Themen, Außendarstellung der Partei), Abgeordnete zu einem fraktionskonformen Abstimmungsverhalten zu bewegen.[6] Diese Form der Fraktionsdisziplin stellt keinen Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz dar und ist grundsätzlich zulässig.[7]

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